Bildungsziel
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare bei rechtlichen Dienstleistungen und übernehmen Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie sind
befähigt zum selbst-ständigen Erledigen der Korrespondenz, der Mahn- und Vollstreckungssachen, der Gebührenrech-nungen und des Führens von Fristenkalender mit Hilfe einer EDV-Anlage. Sie bereiten Urkunden vor und veranlassen die notwendigen Tätigkeiten zur Durchführung notarieller Geschäfte.
Daneben müssen Telefonate entgegengenommen, beantwortet oder weitergeleitet werden, Termine mit Mandanten vereinbart und Nachfragen bei Gerichten oder Behörden getätigt werden. Außerdem erledigen sie den Postein- und Postausgang.
Voraussetzungen und Dauer
Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Ziele der Berufsschule
Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.
Damit werden die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigt.
Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen
- zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
- zum lebensbegleitenden Lernen,
- zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das
Zusammenwachsen Europas ein.
Schulische Inhalte
Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:
- Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
- Arbeitsabläufe im Team organisieren
- Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
- Ansprüche außergerichtlich geltend machen
- Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
- Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
- Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
- Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
- Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
- Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
- Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
- Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
- Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
- Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
- Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
- Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten
- Die sach- und normgerechte Erstellung von Texten und Tabellen in integrativer Form
Unterrichtsorganisation
1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
1,5 Unterrichtstage
2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1):
1,5 Unterrichtstage
3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2):
1,5 Unterrichtstage
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann unter bestimmten Voraussetzungen der Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.